Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF)

Im Rahmen des Aufbauseminares werden die Auffälligkeiten der Teilnehmer besprochen und es werden Wege zur zukünftigen Vermeidung dieser Auffälligkeiten gesucht.

Innerhalb der Probezeit (2 Jahre) unterliegt der Fahranfänger der besonderen Aufsicht durch das Straßenverkehrsamt (StVa). Die Probezeit beginnt mit dem Datum des Erwerbs der Fahrerlaubnis (Das Datum ist im Feld 14 des Führerscheins eingetragen).

Die Probezeit verlängert sich um weitere zwei Jahre, wenn innerhalb der Probezeit ein oder mehrere Verkehrsverstöße mit anschließender Verpflichtung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger(ASF) auftreten.

Eine Teilnahmebescheinigung kann man nur erhalten, wenn man an einem Aufbauseminar vollständig teilgenommen hat. Es ist nicht möglich einzelne Seminarteile anderen Seminar nachzuholen, sondern man muss in einem solchen Fall an einem neuen Aufbauseminar vollständig teilnehmen.

Zeitraum

Das Aufbauseminar dauert mindestens 2 höchstens 4 Wochen

Ablauf

4 Sitzungen von jeweils mindestens 135 Minuten

Eine Beobachtungsfahrt zwischen der 1. und der 2. Sitzung

Bei Fragen wenden Sie sich vertrauensvoll an unsere Fahrschule.